Durch eine Änderung der Wettspielordnung des Tennisverbandes Rheinland-Pfalz können ab der aktuellen Saison Spielerinnen und Spieler in zwei Altersklassen und dies auch bei zwei verschiedenen Vereinen aktiv gemeldet werden (§ 4,5 WSpO).
In der im April stattgefundenen Jahreshauptversammlung der Tennisabteilung des TVR wurde beschlossen, diese Neuerung mit einer sogenannten ZWEITMITGLIEDSCHAFT umzusetzen. Diese kann durch die Zahlung eines Jahresbeitrags von 80 EUR erworben werden. Voraussetzung ist dabei, dass die Person wie bisher Mitglied eines anderen Tennis-Hauptvereins ist und dies entsprechend nachweisen kann.